Automobilimporteure begrüßen Anpassung der NoVA

Änderungen bei NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer wichtig und richtig – Sachbezugsregelung ebenfalls so rasch wie möglich anpassen

Wien (OTS) „Wir begrüßen die gestern im Nationalrat beschlossene, großteils aufkommensneutrale Anpassung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Damit konnte noch rechtzeitig verhindert werden, dass sich Fahrzeuge ab 1. Jänner 2020 massiv verteuern“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, über die gestern, Donnerstag, vom Nationalrat beschlossenen Anpassungen im Rahmen der Steuerreform erfreut. Die Änderung der Formeln wurde aufgrund der Umstellung auf ein neues Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der offiziellen Verbrauchswerte von Pkw notwendig.

„Wichtig ist nun, parallel dazu auch die Sachbezugsregelung so rasch wie möglich an das neue Messverfahren anzupassen“, fordert Kerle. Denn die Problematik ist in diesem Fall dieselbe: Auch hier werden die offiziellen Verbrauchswerte, die durch das neue Messverfahren am Papier höher ausfallen, als Basis zur Berechnung des zu leistenden Sachbezuges herangezogen. „Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau ist sowohl für die österreichische Automobilwirtschaft als auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer wesentlich“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure: Notwendige Anpassung der automotiven Steuern auf den Weg bringen

Wien (OTS) In der morgigen Sitzung des Budgetausschusses soll der nächste wichtige Schritt in Richtung Umgestaltung der NoVA und motorbezogenen Versicherungssteuer getan werden. „Wir begrüßen diese geplanten Formel-Anpassungen, die sich aus der Umstellung auf das neue Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der Verbrauchswerte von Pkw ergeben. Denn ohne Anpassung würde sich bspw. die NoVA ab 2020 durchschnittlich verdoppeln, was eine drastische Steuererhöhung für die breite Masse bedeuten würde“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Der Entwurf sieht jeweils eine Formelanpassung an die neuen Verbrauchsangaben sowie einen stärkeren Fokus auf den Faktor CO2 vor.

Es sei wichtig, Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau beim Neuwagenkauf zu gewährleisten. „Dem allerdings wirkt wiederum die geplante Steuererhöhungsautomatik entgegen. Denn diese sieht vor, dass sowohl die NoVA als auch die motorbezogene Versicherungssteuer jährlich für neuzugelassene Pkw steigen sollen, was denselben Pkw-Kauf innerhalb von wenigen Monaten verteuern würde. Dieser Tatsache sollte sich der Budgetausschuss morgen dringend noch einmal annehmen. Denn die Autofahrerinnen und Autofahrer haben die Grenze der finanziellen Belastbarkeit bereits jetzt erreicht“, so Kerle und fügt abschließend hinzu: „Nach den notwendigen Adaptierungen bei der NoVA und motorbezogenen Versicherungssteuer muss anschließend auch die Sachbezugsregelung wie geplant angepasst werden, da die Problematik in diesem Fall seit der Umstellung auf WLTP dieselbe ist.“

Nutzfahrzeugimporteure weisen auf Risiko bei vorzeitiger Einführung von Abbiegeassistenten hin

Wien (OTS) „Die Sicherheit im Straßenverkehr hat auch für die Lkw-Hersteller höchste Priorität, weshalb laufend Systeme entwickelt werden, welche der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen. Jedoch warnen wir vor einer verpflichtenden Einführung von Assistenzsystemen, da Nachrüstlösungen derzeit oftmals noch nicht ausreichend von den Herstellern erprobt und vollständig freigegeben wurden“, so Mag. Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure als Reaktion auf das von den Wiener „Grünen“ in Aussicht gestellte Fahrverbot für Lkw ohne Abbiegeassistenten ab 2020 in Wien.

„Zahlreiche Kunden lassen bereits heute freiwillig Abbiegeassistenten in ihre Fahrzeuge einbauen. Qualität und Funktionalität der am freien Markt verfügbaren Nachrüstsysteme sind dabei aber mangels einer einheitlichen gesetzlichen Norm sehr unterschiedlich. Bei einer verpflichtenden Einführung möchten wir darauf hinweisen, dass die meisten Systeme von den Herstellern noch nicht ausreichend getestet werden konnten und daher die Funktion im Fahrzeugbetrieb nicht garantiert werden kann. Die Erprobung von Fahrassistenzsystemen erfordert einen umfangreichen Praxiseinsatz über einen langen Zeitraum, damit ihre Funktion in sämtlichen Situationen sichergestellt werden kann. Erst danach können wir die Assistenzsysteme freigeben und damit auch die volle Verantwortung sowie Gewährleistung übernehmen“, stellt Weinberger klar.

Bewusstsein stärken

„Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient und entsprechend auch die Einführung von Abbiegeassistenzsystemen, wie sie die EU-Gesetzgebung vorsieht. Die technische Definition wird derzeit auf Basis einer umfassenden UN-ECE-Regelung erarbeitet“, so Weinberger.

Mindestens genauso wichtig wie wirkungsvoll sei aber der Faktor Bewusstseinsbildung. „Gemeinsam mit den Transporteuren, ÖAMTC, ARBÖ und den Fahrschulen führen wir beispielsweise Aktionen für Schulkinder durch, um ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein zu trainieren. Derartige Initiativen, welche alle Verkehrsteilnehmer, sowohl Lkw- und Busfahrer, als auch Fußgänger und Radfahrer, sowie die Politik miteinschließen, sollten stärker fokussiert werden“, fordert Weinberger abschließend.

Automobilimporteure begrüßen Vorschlag einer neuerlichen Ökoprämie

Wien (OTS) Die österreichischen Automobilimporteure begrüßen den heutigen Diskussionsvorschlag, neuerlich eine Ökoprämie einzuführen. „Das wäre ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz, immerhin sind noch mehr als eine Million Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 3 und älter auf Österreichs Straßen unterwegs“, so der Sprecher der österreichischen Automobilimporteure Günther Kerle. „Diese von der Straße zu bringen und durch saubere moderne Fahrzeuge der letzten Abgasnorm zu ersetzen, hat schon 2009 sehr gut funktioniert und wäre auch ein positives Zeichen, um die österreichische Automobilwirtschaft zu stärken, die immerhin für bis zu 450.000 Arbeitsplätze und ein Bruttoinlandsprodukt von 11 Prozent verantwortlich ist. Die österreichischen Automobilimporteure sowie der Fahrzeughandel wären jedenfalls bereit, sich wie 2009 entsprechend an einer allfälligen Ökoprämie zu beteiligen“, betont Kerle abschließend.

Automobilimporteure begrüßen NoVA-Lösung

ÖVP und FPÖ bringen notwendige Adaptierung der Formel auf den Weg – Auch Sachbezugsregelung wird angepasst

Wien (OTS) „Wir begrüßen die Ankündigung zur Umgestaltung der NoVA, die eine Anpassung der Formel ab 2020 vorsieht. ÖVP und FPÖ beweisen Weitsicht, indem sie die Maßnahme heute auf den parlamentarischen Weg bringen“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, erfreut über die entsprechende Ankündigung. „Ohne diese Maßnahme würde sich die NoVA ab 2020 durchschnittlich verdoppeln, was eine drastische Steuererhöhung für die breite Masse bedeuten würde. Die von ÖVP und FPÖ initiierte Anpassung ist wichtig und richtig. Denn nun gibt es endlich Rechtssicherheit darüber, dass das Preisniveau beim Neuwagenkauf stabil bleibt“, so Kerle. Die lange Unsicherheit, wie es mit der NoVA ab 2020 weitergeht, hat den Markt zuletzt massiv beeinträchtigt. Im ersten Halbjahr musste der österreichische Automobilmarkt einen Rückgang von knapp neun Prozent verzeichnen.

An das neue Messverfahren angepasst wird auch die Sachbezugsregelung. Denn in diesem Fall werden ebenfalls die offiziellen Verbrauchswerte, die durch das neue Messverfahren am Papier höher ausfallen, als Basis zur Berechnung des zu leistenden Sachbezuges herangezogen. Änderungen gibt es auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer, die künftig zusätzlich zur Motorleistung auch den Faktor CO2 berücksichtigt. „Wir befürworten diese Anpassung im Sinne einer Ökologisierung des Steuersystems, auch wenn durch die zusätzliche Komponente der Bürokratieaufwand jedenfalls nicht abnimmt“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure erneuern Forderung nach rascher NoVA-Lösung

Kein „Wahlzuckerl“, sondern vernünftige Anpassung der Formel – Übergangsregelung bringt keine langfristige Rechtssicherheit

Wien (OTS) „Die derzeit herrschende Unsicherheit, wie es mit der NoVA weitergeht, belastet den Markt massiv. Es ist daher höchste Zeit, eine Lösung für die Anpassung der NoVA-Formel zu finden und die Details auch zu kommunizieren. Ein gemeinsam mit dem Finanzministerium ausverhandelter und bereits begutachteter Entwurf liegt am Tisch und bedarf nur noch der Beschlussfassung“, erneuert der Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, Günther Kerle, seine Forderung nach einer raschen Anpassung der NoVA-Formel.

„Wir brauchen endlich Klarheit, denn sowohl die Automobilwirtschaft als auch die Kunden müssen wissen, welche Regelung ab 2020 gilt. Eine bloße Übergangsregelung hingegen bringt keine langfristige Rechtssicherheit und konterkariert auch die breite Forderung, ab nächstem Jahr die realistischeren WLTP-Werte auszuweisen“, so Kerle.

Vernünftige Anpassung aufgrund neuer Rahmenbedingungen

Der Handlungsbedarf bei der NoVA zeichnet sich bereits seit Jahren ab. Hintergrund dafür ist die Umstellung auf ein neues Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der offiziellen Verbrauchsangaben von Pkw. Denn dadurch fallen die CO2-Werte auf dem Papier nun um durchschnittlich 25 Prozent höher aus, was sich entsprechend auf die NoVA auswirkt, die auf diesen offiziellen Verbrauchsangaben basiert. Ohne Anpassung würde sich die NoVA ab 2020 durchschnittlich verdoppeln. Entsprechend gilt es auch eine Anpassung bei der Sachbezugsregelung vorzunehmen. Denn in diesem Fall werden ebenfalls die offiziellen Verbrauchswerte, die dann am Papier höher ausfallen, als Basis zur Berechnung des zu leistenden Sachbezuges herangezogen. Die Unsicherheit belastet den Markt: Seit der Einführung von WLTP im September 2018 ist der heimische Automobilmarkt regelrecht eingebrochen.

„Der vorliegende Entwurf zur Anpassung der NoVA-Formel wurde lange und gründlich ausverhandelt. Es geht dabei also keinesfalls um ein sog. „Wahlzuckerl“, sondern um eine vernünftige Adaptierung der Formel aufgrund der neuen Rahmenbedingungen“, so Kerle und fügt abschließend hinzu: „Es ist unerlässlich, jetzt verantwortungsbewusst und im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten zu handeln.“

Automobilimporteure: Lösung für NoVA gefordert

NoVA-Anpassung rechtzeitig zum Abschluss bringen – Verdoppelung der NoVA ab 2020 droht – Unsicherheit wirkt sich negativ auf Markt aus

Wien (OTS) Angesichts der innenpolitischen Ereignisse der vergangenen Wochen, appellieren die österreichischen Automobilimporteure an Herrn Bundesminister Eduard Müller, die vorgesehene Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) noch rechtzeitig zum Abschluss zu bringen. „Ansonsten droht eine durchschnittliche Verdoppelung der NoVA ab 1. Jänner 2020“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure und stellt klar, dass es sich hierbei um eine wohlüberlegte, notwendige und vor allem aufkommensneutrale Adaptierung aufgrund der neuen Rahmenbedingungen handelt. Die drohende massive Steuererhöhung ergibt sich aus der Umstellung auf ein neues Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der offiziellen Verbrauchsangaben von Pkw. Denn dadurch fallen die CO2-Werte auf dem Papier nun um 25 Prozent höher aus, was sich entsprechend auf die NoVA auswirkt, die auf diesen offiziellen Verbrauchsangaben basiert. Bis Ende des Jahres gilt eine Übergangsregelung, die noch unter dem ehemaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling ausgehandelt wurde. Die im Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2019/20 vorgesehene Lösung für die Zeit ab 2020 hängt nun aufgrund der politischen Rochaden in der Schwebe. „Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben“, so Kerle.

Aufkommensneutrale Anpassung der NoVA-Formel

Die Unsicherheit über diese drohende Steuererhöhung beeinflusst den Markt massiv. Seit der Umstellung auf WLTP im September 2018 ist der österreichische Automobilmarkt regelrecht eingebrochen. In den ersten fünf Monaten 2019 gingen die Pkw-Neuzulassungen in Österreich um knapp sechs Prozent zurück. „Die heimische Automobilbranche ist wesentlich für den Standort und unsere Lebensqualität. Sie erwirtschaftet jährlich 43 Mrd. Euro und ist für 450.000 Arbeitsplätze verantwortlich. Es ist dringend nötig, jetzt verantwortungsvoll zu handeln und eine aufkommensneutrale Anpassung der NoVA-Formel vorzunehmen. Ansonsten droht eine massive Steuererhöhung für die Österreicherinnen und Österreicher sowie eine andauernde negative Entwicklung des heimischen Automobilmarktes“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure: Steuerreform bringt höhere Steuern und mehr Komplexität

NoVA steigt um 20 % – Motorbezogene Versicherungssteuer um 10 % – Nicht aufkommensneutral angepasst

Wien (OTS) „Die aktuelle Bundesregierung ist angetreten, die Steuern nicht zu erhöhen sowie die bestehenden Steuern zu vereinfachen – beide Vorhaben wurden leider nicht realisiert“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. „Leider hat auch diese Regierung zudem nicht den Mut für echte Veränderungen aufgebracht. Denn es wäre allerhöchste Zeit, die automotiven Steuern so zu gestalten, dass nicht der Besitz, sondern verstärkt der Gebrauch eines Fahrzeuges besteuert wird. Die Devise ‚Wer mehr fährt, stößt auch mehr CO2 aus und sollte daher mehr bezahlen‘ wäre zeitgemäß und würde dem Ökologisierungsansatz entsprechen. Stattdessen gibt es noch mehr Komplexität bei den Steuersystemen und obendrauf eine saftige Steuererhöhung – mal wieder – für die Autofahrerinnen und Autofahrer.“

NoVA-Erhöhung um 20 %

„Die NoVA-Formel wurde nicht wie angekündigt aufkommensneutral angepasst. Nachdem wir die Ergebnisse der Steuerreform mit unseren Mitgliedern in der Anwendbarkeit überprüft haben, können wir uns den Aussagen des ÖAMTC anschließen, wonach die NoVA-Mehreinnahmen für den Staat bei unverändertem Kaufverhalten und gleichbleibendem Markt künftig rund 150 Mio. Euro betragen werden. Die NoVA wird um durchschnittlich 20 Prozent steigen, was einer Erhöhung von 300 Euro pro Pkw entspricht“, so Kerle. Dabei handle es sich um Durchschnittsberechnungen, für manche Pkw werde die NoVA auch günstiger als bisher ausfallen.

Dies ist schon die zweite NoVA-Erhöhung innerhalb kürzester Zeit. Denn die NoVA ist bereits durch die Umstellung auf das neue Messverfahren WLTP im September 2018 deutlich gestiegen. Trotz Rückgang bei den Neuzulassungen konnte der Staat dadurch Mehreinnahmen in Höhe von 60,8 Mio. Euro aus der NoVA generieren. „Ohne einer Anpassung der Formel hätte sich die NoVA im Schnitt sogar verdoppelt. Aber dennoch: bei einer Erhöhung um 20 Prozent von ‚aufkommensneutral‘ zu sprechen, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Kerle.

„Wir haben dem Finanzministerium in unzähligen Gesprächen und anhand enormer Datenmengen klar nachgewiesen, dass die Verbrauchswerte – auf dem Papier – durch das neue Messverfahren WLTP um mindestens 25 Prozent steigen. Leider wurde diese Tatsache in der neuen NoVA-Formel nicht einmal ansatzweise ausreichend berücksichtigt. Dies gleicht einer Steuererhöhung für die breite Masse. Das ist insofern verwunderlich, da es nicht dem entspricht, womit diese Bundesregierung ursprünglich angetreten ist, nämlich, dass es keine Steuererhöhungen geben wird“, zeigte sich Kerle überrascht. Man habe zudem mehrfach auf die Komplexität der NoVA hingewiesen, welche durch das neue Messverfahren noch einmal erhöht wurde. Für die Händler kaum noch zu handhaben und für die Kunden nahezu undurchschaubar, hätte eine aufkommensneutrale Abschaffung der NoVA die beste Lösung dargestellt.

Auch motorbezogene Versicherungssteuer steigt

An Komplexität gewonnen hat durch die aktuelle Steuerreform auch die motorbezogene Versicherungssteuer, da diese jetzt zusätzlich zur Motorleistung den Faktor CO2 berücksichtigt. „Eine Ökologisierung des Steuersystems ist grundsätzlich sinnvoll und zu befürworten. Sie sollte jedoch aufkommensneutral sein sowie Bürokratie abbauen anstatt zu schaffen – jetzt ist allerdings das Gegenteil der Fall“, so Kerle und weiter: „Durch die Änderungen aus der Steuerreform steigt die motorbezogene Versicherungssteuer um durchschnittlich 10 Prozent und fällt mittlerweile bis zu vier Mal höher aus als in Deutschland.“

Schwieriger Markt

Besonders brisant sowie riskant sei die Steuererhöhung auch deshalb, da der heimische Automobilmarkt seit der Umstellung auf das neue Messverfahren WLTP regelrecht eingebrochen ist. „Die heimische Automobilbranche ist jedoch wesentlich für den Standort und unsere Lebensqualität. Sie erwirtschaftet jährlich 43 Mrd. Euro und ist für 450.000 Arbeitsplätze verantwortlich. Es ist schade, dass sich die derzeitige Bundesregierung der Bedeutung der heimischen Automobilindustrie nicht bewusst ist und auf Kosten einer Steuererhöhung dem Erfolg dieser Branche im Wege steht“, so Kerle abschließend.

Automobilbranche wertet Lehre auf

Automotive Lehre neu gedacht – vom Lehrling bis zum MBA

Wien (OTS) Um die duale Ausbildung zu modernisieren und einen durchgängigen Karrierepfad vom Lehrling zur Führungskraft zu gewährleisten, haben FH Kufstein und Vertreter der Wirtschaft gemeinsam ein neues Programm zur Aufwertung der Lehre entwickelt. „Die zeitgemäße Aus- und Weiterbildung unserer Lehrlinge ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort. Es ist wichtig, dass die duale Ausbildung Anfangs- und nicht Endstation ist. Daher braucht es gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die an den Bedürfnissen der Unternehmen ausgerichtet sind. Wie in allen Bereichen ist die Digitalisierung auch in der Automobilbranche das bestimmende Thema und deshalb müssen angehende Fach- und Führungskräfte hier auf dem neuesten Wissensstand sein. Daher begrüße ich dieses innovative Ausbildungskonzept, weil es auf die neue Arbeitswelt und die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, der das Konzept am Freitag von Vertretern der Branche und der FH-Kufstein präsentiert wurde.

„Mit dem neuen Programm zum Automobilkaufmann bzw. zur Automobilkauffrau bietet die Business School der FH Kufstein Tirol eine Ausbildung für die Automobilbranche, die sich an den neuen Anforderungen des Marktes orientiert. Zudem gibt es bei diesem Karriereweg keine Sackgassen: Wer möchte, ebnet sich mit dieser Ausbildung den Weg bis hin zur Führungskraft“, so Mag. Diane Freiberger, Vizerektorin der FH Kufstein. „Der große Vorteil liegt darin, dass Lehrlinge sowie Schulabbrecher von höherbildenden Schulen je nach Qualifizierungsgrad in das Stufenmodell einsteigen können und sich bis hin zum Master of Business Administration (MBA) weiterentwickeln können“, betonen auch Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels Ing. Klaus Edelsbrunner und Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik Komm.-Rat Josef Harb die Vorteile des Programms. „Durch diese neue Ausbildung bekommen junge Talente die Chance, ihre Fähigkeiten auszubauen und so in Zukunft zum Erfolg der Branche beizutragen. Die Automobilindustrie befindet sich massiv im Wandel und es ist wesentlich, die jungen Arbeitskräfte auf diese Herausforderungen vorzubereiten und sie bestmöglich auszubilden. Entsprechend positiv wird diese Initiative von allen österreichischen Automobilimporteuren aufgenommen“, so Dr. Christian Pesau, Geschäftsführer des Arbeitskreises der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung. 

Auf einen Blick

Um die Lehre aufzuwerten, haben die Business School der FH Kufstein (Österreichweites Competence Center Automotive), die WKO, Sparte Handel und Gewerbe, gemeinsam mit Experten aus der Praxis und Vertretern von Berufsschulen und dem Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung (IV)

  • die kaufmännische Lehre mit dem Schwerpunkt Automobilkaufmann/-frau
  • und die technische Lehre mit dem Schwerpunkt Serviceverkaufsberater/-in

durch einen hochwertigen Ausbildungsbaustein bestehend aus Berufsschule, Rotationsprogramm im Betrieb & FH Lehrgang erweitert.

Ziele des neuen Ausbildungsmodells

  • Aufwertung der Lehre durch die Kombination Berufsschule und FH-Lehrgang der FH Kufstein (regionale österreichweite Organisation)
  • Aufwertung des Image Autoverkäufer/in & Serviceberater/in
  • Maßgeschneiderte Ausbildungsinhalte für gegenwärtige und künftige Herausforderungen (Digitalisierung, neue Arbeitswelten)
  • Systematischer Karrierepfad – vom Lehrling bis zur Führungskraft
  • Einstieg je nach Qualifizierungsgrad – für alle Zielgruppen möglich
  • Österreichweite Umsetzung

Zielgruppen des Ausbildungsprogramms

  • Schülerinnen und Schüler mit positivem Pflichtschulabschluss
  • Absolventinnen und Absolventen sowie Schulabbrecher von AHS und berufsbildenden Schulen,

die eine Passion für die Automobilbranche und Menschen haben und begleitet durch einen FH Lehrgang dies zu ihrem Beruf machen wollen.

New Way of Learning: Fit für das Autohaus der Zukunft

Der Lehrgang „Automobilkaufmann/-frau“ konzentriert sich auf Kommunikations- und Präsentationstechniken sowie die Beherrschung des Verkaufsprozesses sowohl online wie offline. Im Lehrgang „Service-VerkaufsberaterIn“ liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Service-Kernkompetenzen und Verkaufsskills. Beide Lehrgänge betrachten intensiv das Thema Digitalisierung im Autohaus, das Training im Kundenmanagement machen die TeilnehmerInnen fit für den Verkauf & Service im Autohaus der Zukunft. Moderne Lehr- und Lernformen ermöglichen ein orts- und zeitunabhängiges Lernen und machen es möglich die Ausbildung für ganz Österreich anzubieten.

Die FH Lehrgänge werden an den Standorten Wien, Graz, Kufstein und Salzburg angeboten.

Foto unter folgendem Link downloadbar: https://www.automobilimporteure.at/v3/aktuelles-presse/fotos/

Fotocredit: BMDW/Dolenc

Personen (vlnr):  Dr. Christian Pesau (GF Arbeitskreis der Automobilimporteure/IV), Marianne Sturm, MA (Arbeitskreis der Automobilimporteure/IV), BM Dr. Margarete Schramböck, Mag. Diane Freiberger (Vizerektorin FH Kufstein), Mag. Barbara Weiss (Projektverantwortliche Automotives Ausbildungsprogramm), KR Ing. Klaus Edelsbrunner (Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels/WKO)

 

Automobilimporteure: Förderung der E-Mobilität wesentlich

Angebot der Hersteller gegeben, Kunden noch zögernd – Dennoch Österreich EU-weit an zweiter Stelle bei Neuzulassungen von E-Autos – Erfolgreiche Förderung wird fortgesetzt

Wien (OTS) – „Damit sich die Elektromobilität langfristig am Markt durchsetzen kann, sind Förderungen unentbehrlich. Denn auch wenn das Angebot der Hersteller permanent steigt, ist leider noch nicht absehbar, dass sich das Kundeninteresse ebenfalls in diesem Tempo mitentwickelt. Finanzielle Unterstützung für den Ankauf sowie andere Förderungen sind daher notwendig, um diese neue Technologie am Markt voranzutreiben“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. In den kommenden Jahren werde eine Vielzahl an E-Modellen auf den Markt kommen, die aufgrund ihrer Reichweiten durchaus alltagstauglich sind. Dies sei in erster Linie darauf zurückzuführen, dass den Herstellern immense Strafzahlungen drohen, wenn sie den CO2-Flottendurchschnitt nicht drastisch senken (Stichwort EU-Flottenziele). Dies gelinge nur durch eine deutliche Aufstockung von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen in ihren Flotten.

Anträge für E-Mobilitätsbonus seit 1. März möglich

„Wir freuen uns daher, dass uns gemeinsam mit BMVIT und BMNT eine Neuauflage des Elektromobilitätsbonus gelungen ist. Die Förderung wurde bereits in ihrer Erstauflage sehr gut angenommen, weshalb wir auch jetzt mit einem Erfolg rechnen“, so Kerle. Das Interesse an E-Mobilität sei grundsätzlich gegeben, wenn eben aber noch immer auf einem niedrigen Niveau. So hatte Österreich im Jahr 2018 mit zwei Prozent immerhin den zweithöchsten Anteil an E-Autos bei den Neuzulassungen innerhalb der Europäischen Union.

Seit 1. März können die Anträge für den E-Mobilitätsbonus eingereicht werden. Die Ankaufsförderung beträgt sowohl für Private als auch für Betriebe 3.000,- für reine E-Pkw und 1.500,- Euro für Plug-In-Hybride. Die Obergrenze des Anschaffungspreises ist für Private mit 50.000,- und für Betriebe mit 60.000,- Euro festgesetzt. Die Förderung wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den österreichischen Automobilimporteuren finanziert. Die Abwicklung erfolgt weiterhin über die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).