Automobilimporteure zufrieden mit Autojahr 2025

Positive Marktentwicklung 2025 – Transformation bleibt herausfordernd – Ruf nach Verwaltungsvereinfachung

 Als „äußerst erfreulich“ bezeichnete Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure die Zunahme der Neuzulassungen von Pkw im Jahr 2025 um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf rund 285.000 Einheiten. „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren auch im letzten Jahr mehr als herausfordernd, umso überraschender ist es, dass der Automobilmarkt eine so deutliche Steigerung verzeichnen konnte. Mit nahezu 285.000 Pkw-Neuzulassungen nähern wir uns weiter den Stückzahlen vor Corona an, auch wenn es nach wie vor Luft nach oben gibt“, so Kerle in einer Pressekonferenz am Mittwoch gemeinsam mit der Statistik Austria.

Auch Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandels bestätigte, dass sich der Markt spürbar stabilisiere und der österreichische Fahrzeughandel wieder mit Hoffnung und vorsichtigem Optimismus in die Zukunft blicke. „Damit diese Entwicklung nachhaltig trägt, brauchen wir technologieoffene Mobilität und vor allem verlässliche, einfache Regeln. Wer Investitionen und Beschäftigung sichern will, muss Gesetzgebung wieder planbar, transparent und praxistauglich gestalten“, so Edelsbrunner.

Beide Branchenvertreter betonten, dass der durchschnittliche CO2-Ausstoß der registrierten Neufahrzeuge seit Jahren sinke. Auch im letzten Jahr habe es bei den Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor einen deutlichen Rückgang auf 122 Gramm pro Kilometer gegeben. Rechne man die reinen Elektrofahrzeuge dazu, dann liege der Wert bei 96 g/km und damit erstmals unter 100 g/km.

Bei den Trends führte Kerle aus, dass mehr als 85 Prozent der häufig kritisierten Sport Utility Vehicles (SUV) die Größe eines VW Golf hätten und man daher die Diskussion um etwaige höhere Parkgebühren nicht verstehen könne. Zudem verteidigte er die geplante Aufweichung der EU-Flottenziele, um insbesondere hohe Strafzahlungen für europäische Automobilhersteller abzuwenden und deren Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu sichern. Kritisiert wurde einmal mehr das überbordende Kfz-Steuersystem, insbesondere die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die mittlerweile derart komplex und bürokratisch ausgestaltet sei, dass sie weder für Konsumentinnen und Konsumenten verständlich noch für die Fahrzeugimporteure und -händler einfach umzusetzen wäre.

Für 2026 sei man zuversichtlich und rechne mit einem maximal leichten Plus auf 290.000 Einheiten.

Deutlich schwieriger gestaltete sich die Marktlage im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge. Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, führte aus, dass die Zahl der Insolvenzen im gewerblichen Gütertransport um 30 Prozent gestiegen sei. „Die Nachfrage der transportierenden Wirtschaft ist zurückhaltend, Investitionen in Neufahrzeuge werden aufgeschoben, die Fahrzeugbestände sinken tendenziell“, so Weinberger und forderte positive Impulse seitens der Regierung. „Notwendig wären legistische Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung von fünfachsigen Lkw mit 40 Tonnen Gesamtgewicht nach Schweizer Vorbild oder die Abschaffung des sogenannten Nacht-60ers auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen“, so Weinberger, der sich auch hinsichtlich des Nutzfahrzeugmarkts äußerte. „Die Transformation zu batterieelektrischen Antrieben ist auch bei schweren Lkw auf einem guten Weg. Der Anteil batterieelektrischer Lkw und Sattelzugmaschinen erreichte im Vorjahr in zwei Monaten einen Anteil von 5 Prozent.“ Umso wichtiger sei die Aufrechterhaltung des Förderprogrammes „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (ENIN), so Weinberger abschließend.

Automobilimporteure begrüßen Neuregelung bei den Flottenzielen

Die österreichischen Fahrzeughersteller und -importeure haben sich in einer ersten Reaktion erleichtert gezeigt, dass die Europäische Kommission – wie schon im Vorfeld durchgesickert – das sogenannte Automotive Competitiveness Package in den wesentlichen Punkten aufgeschnürt hat.

Die Neuregelung, wonach bei Neuzulassungen ab 2035 statt 100 Prozent nun eine 90-prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes für die Flottenziele der Automobilhersteller verpflichtend wird, sei notwendig, um den Automobilherstellern „Luft zum Atmen“ zu geben, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure.

Im Mittelpunkt der aktuellen Weichenstellung steht die Verordnung (EU) 2019/631 über CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge („CO₂-Flottengrenzwertverordnung“) samt ihrer verschärften Zielarchitektur bis 2035. Diese Verordnung bestimmt, welche Technologien sich am Markt durchsetzen können, welche Investitionen ausgelöst werden und ob Wertschöpfung und Beschäftigung in Europa bleiben.

Laut den österreichischen Automobilherstellern sei es notwendig, dass alle erneuerbaren Energieträger, Kraftstoffe und Antriebsformen gleichwertig zur Erreichung der Klimaziele beitragen können und dürfen. „Der Weg hin zu Zero Emission sei vorgegeben, allerdings würden strikte Verbote nichts bringen“, so Kerle abschließend. „Das Ziel eines klimaneutralen Verkehrs sei jedenfalls zu unterstützen!“

Automobilimporteure: Thematik NoVA-Rückvergütung belegt erneut dringenden Reformbedarf der Normverbrauchsabgabe

Der in der letzten Woche auch medial dauerpräsente Konflikt über das drohende Ende der Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Export von Fahrzeugen in das Ausland zeigt einmal mehr die Komplexität der in dieser Ausprägung in Europa einzigartigen Zulassungssteuer auf. „Die 1992 anstelle der davor geltenden Luxussteuer eingeführte NoVA ist ein teures, administratives Relikt, das keiner mehr durchblickt und mit extrem hohem Verwaltungsaufwand sowohl bei Behörden als auch den Unternehmen verbunden ist“, sagt Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, nach dem kurzfristig erfolgten parlamentarischen Abänderungsantrag in der leidigen Exportdiskussion unter dem Deckmantel des Steuerbetrugs. „Die NoVA in der derzeitigen Form hat absolut keinen Lenkungseffekt beim Fahrzeugkauf, da keinem Kunden die Höhe und schon gar nicht die dahinter liegende Berechnung bewusst ist. Somit ist auch keinerlei messbarer ökologischer Effekt gegeben.“

Kerle weist daraufhin, dass die gesamte Automobilwirtschaft seit Jahren darauf hinweise, dass die NoVA in der aktuellen Form selbst für Experten nicht mehr zu durchblicken sei und daher dringend vereinfacht gehöre. „In Zeiten großer staatlicher Budgetprobleme ist uns klar, dass man nicht auf 500 Millionen Euro jährlich im Haushalt verzichten kann, aber wir regen dringend an, dass man endlich für Vereinfachung sorgt, insbesondere wenn derzeit intensive Entbürokratisierungsdiskussionen laufen. Die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien umfassen inzwischen beinahe 440 Seiten, die mehr als aufwendige Berechnung und Verwaltung dieser Steuer ist mittlerweile nicht mehr darstellbar und führt darüber hinaus durch ihre Komplexität zu Verunsicherung und Rechtsunsicherheit.“

Kerle verweist weiters darauf, dass es seit Einführung der NoVA knapp 20 Änderungen gegeben habe, die diese Steuer mit jedem Mal mehr verkompliziert hätten. Der Ärger vieler Betriebe und der damit verbundene Aufschrei der Fahrzeug- und Leasingbranche bei der nun im Parlament diskutierten teilweisen Abschaffung der Rückvergütungsmöglichkeit beim Export zeige – trotz des in letzter Minute erzielten Kompromisses – welche oftmals nicht leicht zu erkennenden, aber dramatischen Auswirkungen jede Änderung dieser Steuer mit sich bringen würde.

„Wir hätten dem Bundesministerium für Finanzen mehrfach angeboten, bei der Ausarbeitung von Lösungen für ein einfaches, transparentes Steuermodell für den Kfz-Bereich zur Verfügung zu stehen, aber wir haben den Eindruck, dass man sich dieses Themas einfach nicht annehmen will“, so Kerle abschließend.

Streichung der NoVA-Rückvergütung: Diskriminierung heimischer Unternehmen, steigende Preise bei Leasing und Gebrauchtwagen

Geplante Streichung der NoVA-Rückvergütung gefährdet Gebrauchtwagenmarkt, Leasing und Standort Österreich. Breite Allianz lehnt Neuregelung entschieden ab.

Der Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz sieht die ersatzlose Streichung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen vor. Stattdessen soll lediglich eine proportionale NoVA-Bemessung für ausländische Unternehmen bei vorübergehender Fahrzeugnutzung in Österreich eingeführt werden.

Eine breite Allianz aus Fahrzeughandel, Fahrzeugtechnik, Automobilimporteuren und Leasingwirtschaft lehnt diese Neuregelung entschieden ab.

„Die Abschaffung der NoVA-Rückerstattung widerspricht der Logik unseres Steuersystems und koppelt den österreichischen Gebrauchtwagenmarkt vom internationalen Wettbewerb ab“, warnt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKÖ. „Damit wird unzähligen Betrieben, insbesondere im Exportgeschäft und bei Leasingrückläufern massiv die Geschäftsgrundlage entzogen.“

Streichung würde Preise drücken und Flotten überaltern lassen

Der österreichische Gebrauchtwagenmarkt ist aufgrund seiner Größe auf den Export angewiesen. Ein großer Teil der Gebrauchtwagen und Leasingrückläufer wird heute ins EU-Ausland verkauft. Die bisherige NoVA-Rückvergütung stellt sicher, dass Fahrzeuge nach Nutzung im Inland international konkurrenzfähig bleiben und nicht doppelt besteuert werden.

Die geplante Streichung hätte weitreichende Folgen:

  • Drastischer Nachfragerückgang nach österreichischen Gebrauchtwagen im Ausland
  • Sinkende Gebrauchtwagenpreise im Inland und damit unmittelbarer Wertverlust für alle Kfz-Besitzerinnen und -Besitzer
  • Fahrzeuge bleiben länger im Bestand, was zu einer Überalterung des österreichischen Fahrzeugbestandes und geringeren Beiträgen zu CO₂- und Klimazielen führt

 „Wer den Export von Gebrauchtwagen steuerlich abwürgt, sorgt dafür, dass ältere Fahrzeuge länger fahren und die Modernisierung der Flotten ins Stocken gerät“, betont Günther Kerle vom Verband der Autoimporteure in der Industriellenvereinigung (IV). „Das ist das Gegenteil dessen, was wir für die Mobilitätswende brauchen.“

Leasing wird teurer – Investitionsbremse und Diskriminierung österreichischer Leasinggesellschaften

Besonders hart trifft die Maßnahme die Leasingwirtschaft. Niedrigere Gebrauchtwagenpreise reduzieren die Verwertbarkeit von Leasingrückläufern und verteuern damit Leasing für Unternehmen und Private.

„Wenn wir die NoVA beim Export nicht mehr zurückbekommen, müssen die Verträge mit deutlich geringeren Restwerten kalkuliert werden“, erklärt Alexander Nekolar Präsident des VÖL. „Das macht Leasingraten unweigerlich teurer und hemmt damit in weiterer Folge Investitionen. Zusätzlich würde dies in einer ohnehin schwachen Konjunktur inflationstreibend wirken.“

Die geplante Neuregelung sieht zudem vor, dass ausländische Leasinggesellschaften, die Leasing in Österreich anbieten, nur jene NoVA zahlen, die der Nutzung in Österreich entspricht, während österreichische Anbieter die volle NoVA – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – entrichten müssten. „Dies führt zu einer Diskriminierung österreichischer Leasinggesellschaften“, so Nekolar weiter. „Es wird damit unweigerlich attraktiver, Leasing aus dem Ausland anzubieten und von dort aus den österreichischen Markt zu bedienen. Arbeitsplätze wandern langfristig ins Ausland ab. Am Ende steht ein klarer Verlust von Wertschöpfung und Wohlstand und für zahlreiche Händlerinnen und Händler droht ein echtes Existenzproblem.“

Vertrauensverlust durch ständig wechselnde Rahmenbedingungen

Die unterzeichnenden Verbände kritisieren zudem die extrem kurze Begutachtungsfrist von nur sieben Tagen sowie die Häufung kurzfristiger Eingriffe, etwa zuletzt bei der NoVA für Fahrzeuge der Klasse N1. Fahrzeuge, die noch unter alten Rahmenbedingungen kalkuliert wurden, werden durch nachträgliche Gesetzesänderungen zu „Verlustmodellen“.

„Für Betriebe, die langfristig in Mobilität, Produktion und Arbeitsplätze investieren, sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend“, betont Kerle. „Die Kombination aus hoher Steuerlast, rückwirkenden Effekten und jetzt der geplanten Streichung der NoVA-Rückvergütung ist ein klarer Standortnachteil für Österreich.“

Betrugsbekämpfung ja, aber mit zielgerichteten Mitteln

Alle beteiligten Institutionen unterstützen das Ziel, Betrug und Missbrauch zu bekämpfen. Die generelle Streichung der NoVA-Rückvergütung ist jedoch das falsche Instrument:

Missbrauch kann durch gezielte Kontrollen, klare Sanktionen und transparente Bewertungsregeln bekämpft werden.

Eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung wäre auch durch ein proportionales Rückvergütungsmodell beim Export möglich, ohne anständige Unternehmen zu bestrafen.

 Forderungen

  • Die unterzeichnenden Institutionen fordern daher: Beibehaltung der NoVA-Rückvergütung beim Export, allenfalls in proportionaler Form zur Nutzungsdauer im Inland.
  • Unionsrechtlich notwendige Anpassungen so auszugestalten, dass heimische Unternehmen nicht gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt werden.
  • Verlässliche, planbare Rahmenbedingungen und angemessene Begutachtungsfristen für gesetzliche Änderungen mit massiven Auswirkungen auf Betriebe, Beschäftigung und Konsumentinnen und Konsumenten.

 Solange die NoVA als nationale Zulassungsabgabe existiert, bleibt eine faire, systemgerechte Export-Rückvergütung unverzichtbar. Die ersatzlose Streichung wird dezidiert abgelehnt.

Automobilwirtschaft: Weiterhin kein Pick-up NoVA-befreit

Die österreichische Automobilwirtschaft weist darauf hin, dass trotz anders lautender jüngster medialer Meldungen weiterhin kein einziger Pick-up NoVA-befreit ist.

Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure: „Weiterhin bleiben Pick-ups nur dann steuerbefreit, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügen. Das BMF hat zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führt dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt“, dämpft Kerle die hervorgerufenen Erwartungen vieler Betriebe und Kunden.

„Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der Kriterien erfolgt. Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte wie ursprünglich von der Politik zugesagt NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandels in der WKO.

Automobilimporteure kritisieren hohe Komplexität der neuen Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge

Automobilwirtschaft spricht von Bürokratiemonster – Chance für generelle Vereinfachung des Gesetzes wurde nicht genützt – weiterhin Wucherzinsen bei Unterjährigkeit

„Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung habe die neue Bundesregierung bei ihrem Antreten versprochen, davon sei nach Bekanntwerden der Details zu einer neu eingeführten motorbezogenen Versicherungssteuer nichts zu bemerken“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, nach dem Bekanntwerden des entsprechenden Gesetzesentwurfes.

„Uns ist klar, dass auch die Automobilwirtschaft etwas zur Budgetsanierung beitragen muss“, so Kerle, „deswegen wehren wir uns trotz strengster Klimaschutzvorgaben nicht per se gegen diese neue Steuer. Allerdings wurde die Chance vertan, generell die motorbezogene Versicherungssteuer neu zu denken und zu vereinfachen. Im Gegenteil, es wurden dem bestehenden Gesetz weitere komplexe Berechnungsformeln hinzugefügt. So wird es ab April

drei verschiedene Berechnungsformeln geben. Einmal für Verbrenner und „normale“ Hybrid-Modelle, einmal für Plug-In-Hybrid-Modelle und einmal für reine Elektromodelle“.

„Am meisten verwundert uns aber, dass bei dieser Gelegenheit der Aufschlag für die unterjährige Bezahlung von 10 % auf die errechnete Steuer gleichgeblieben ist. 10 % Zinsen zu verlangen – da darf man sicher von Wucherzinsen sprechen. Und hier trifft es hauptsächlich jene Autobesitzer, die sich eine einmalige Jahresprämie nicht leisten können.

Es ist schade, dass bei der umfangreichen Veränderung des betreffenden Gesetzes diese Punkte nicht berücksichtigt wurden“, schließt Kerle.

Automobilwirtschaft: Keine weiteren Belastungen und Beibehaltung der Förderlandschaft für Elektromobilität

Positive Marktentwicklung 2024 – Transformation bleibt herausfordernd – 2025 entscheidendes Jahr

Von einem „entscheidenden Automobiljahr 2025“ sprachen Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure und Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKO bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Statistik Austria anlässlich der Präsentation der automotiven Marktzahlen des abgelaufenen Jahres.

Mit Neuzulassungen jenseits der 250.000er Marke habe sich der Markt im Vergleich zum Vorjahr zwar etwas erholt, man sei aber nach wie vor weit vom Vor-Corona-Niveau entfernt. Die Zahl der rein batterieelektrischen Fahrzeuge sei jedenfalls im letzten Jahr rückläufig gewesen, führten die Statistik Austria und die Branchenvertreter einstimmig aus.

„Somit sind wir aber auch schon bei der größten Herausforderung der Automobilindustrie für 2025. Um die europäischen CO2-Flottenziele für 2025 zu erreichen, muss sich der Marktanteil der reinen Elektrofahrzeuge quasi verdoppeln“, so Kerle. Für viele europäische Hersteller würden die von der europäischen Politik beschlossenen Flottengrenzwerte für 2025 eine kaum erfüllbare Herausforderung darstellen, es würden massive Strafzahlungen drohen, auch die Zulieferindustrie wäre massiv gefährdet.

Auch für die österreichischen Fahrzeughändler sei die Situation herausfordernd, führte Edelsbrunner aus, „die wirtschaftlichen Herausforderungen wie Teuerung belasten zusätzlich und die Insolvenzzahlen steigen. In dieser angespannten Situation ist die Unterstützung seitens der Politik entscheidend. Nur so kann die Branche gestärkt durch die kommenden Herausforderungen navigieren.“

Zwar stehe es außer Frage, dass die Zukunft bei den PKW – zumindest in Europa – elektrisch sein werde – alle Automobilhersteller hätten bereits Milliarden in die Elektromobilität investiert, doch würden die letzten Jahre zeigen, dass die zeitlichen Annahmen zu optimistisch wären und die Transformation mehr Zeit als angenommen benötigen würde. „Mehr Zeit braucht auch der notwendige Ausbau der Infrastruktur und die Bevölkerung an sich, um die Elektromobilität als Mobilität der Zukunft wahrzunehmen“ so Kerle und Edelsbrunner unisono.

Deshalb sei es dringend notwendig, dass eine neue Bundesregierung, die Transformation zur Elektromobilität weiter fördere. Im Detail fordern die Branchenvertreter:

  • Beibehaltung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit und des Sachbezugs für batteriebetriebene Elektrofirmenfahrzeuge
  • Beibehaltung der Ankaufsförderung für batteriebetriebe Elektrofahrzeuge für Privatkunden
  • Massiver Ausbau der Ladeinfrastruktur und transparente Abrechnungssysteme

Eine Abkehr von den derzeitigen Förderungen wäre einer Absage an die E-Mobilität gleichzusetzen und würde die von der europäischen Politik vorgegebenen CO2-Ziele komplett konterkarieren, schlossen Kerle und Edelsbrunner.

WKÖ-Fahrzeugindustrie und Automobilimporteure drängen auf Impulse für die Automobilwirtschaft

Tutner/Kerle: „Branche befindet sich in einer kritischen Phase“ – Interessenvertreter mit Handlungsempfehlungen an die Politik

„Die österreichische Automobilwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil der heimischen Wirtschaft und befindet sich nicht nur, aber vor allem wegen ihrer Abhängigkeit von den internationalen Märkten in einer kritischen Phase: Aufträge bleiben aus, die Produktion wird heruntergefahren, Standorte müssen geschlossen werden. Der Fachverband der Fahrzeugindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich hat daher gemeinsam mit dem Arbeitskreis der österreichischen Automobilimporteure Handlungsempfehlungen an die künftige Bundesregierung, an eine neue Bundesregierung formuliert“, so WKÖ-Fachverbandsobmann-Stellvertreter Hansjörg Tutner und Günther Kerle, Vorsitzender des Arbeitskreises der Automobilimporteure.

Handlungsbedarf 1: CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen – rasche Neubewertung, realistischere Ziele

„Die für 2026 geplante Neubewertung der Kohlendioxid-Emissionen von Kraftfahrzeugen ist ein wichtiger Schritt – er kommt aber zu spät“, bemängeln die Interessenvertreter Tutner und Kerle. Sie sehen im Bereich der so genannten CO2-Flottenziele für Pkw gleich mehrfachen Handlungsbedarf: „Einerseits muss die Revision auf 2025 vorgezogen werden, andererseits muss parallel dazu das ordentliche Gesetzgebungsverfahren bereits jetzt eingeleitet werden. Die weitere Diskussion muss ergebnis- und technologieoffen geführt werden. Auf Basis der Ergebnisse müssen realistischere CO2-Flottenziele festgelegt werden. Diese Forderung, die auch wir voll unterstützen, wurde bereits von mehreren europäischen Ländern an die Europäische Kommission herangetragen. Dieselben Überlegungen müssen übrigens auch für die Emissionsziele von schweren Nutzfahrzeugen und Anhängern angestellt werden“, urgieren Hansjörg Tutner und Günther Kerle.

Notwendigkeit 2: Förderung der Transformation

„Um sicherzustellen, dass auch in Zukunft qualitativ hochwertige Antriebe und Fahrzeuge in Österreich produziert werden, sollten die bereits etablierten Förderprogramme in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Aus- und Weiterbildung sowie Investitionen und Adaptierungen von Produktionsanlagen weitergeführt bzw. auf Großunternehmen ausgeweitet werden. Notwendig scheint uns in diesem Zusammenhang auch die Beseitigung der regionalen Bevorzugung Osteuropas im EU-Beihilfenrecht und die Aufnahme der Fahrzeugindustrie in die Branchenliste der EU für Umweltförderung“, so Fahrzeugindustrie-Obmann-Stellvertreter Hansjörg Tutner weiter.

Notwendigkeit 3: Emissionsfreie Antriebskonzepte forcieren

„Hier braucht es eine Ankaufsförderung sowohl im gewerblichen Bereich als auch für Private, egal ob es sich um E-Mobilität oder Wasserstofftechnologie handelt“, fordert Automobilimporteure-Vorsitzender Günther Kerle.

Handlungsbedarf 4 zur Senkung der Produktionskosten

„Ein Anliegen, das sich durch alle produzierenden Branchen zieht, ist die Senkung der Produktionskosten durch eine wirksame Bekämpfung der steigenden Energiekosten und insbesondere auch durch eine Senkung der Lohnnebenkosten“, fordern Tutner und Kerle. Nur so könne die Attraktivität des Industriestandortes Österreich wieder gestärkt werden.

Notwendigkeit 5: Neue Märkte erschließen

Das Mercosur-Abkommen, das eine der größten Freihandelszonen der Welt schaffen wird, ist eine wichtige Chance für ein Wirtschaftswachstum beider Regionen und angesichts des zunehmenden Protektionismus ein starkes Signal für einen freien, offenen und regelbasierten Handel. Es ist sehr erfreulich, dass die Europäische Kommission hier bereits eine politische Grundsatzeinigung erzielen konnte“. Dabei dürfe es aber nicht bleiben, so Günther Kerle und Hansjörg Tutner abschließend. (PWK479/JHR)

Automobilwirtschaft richtet Appell an künftige Bundesregierung

Automobilhersteller und Fahrzeughändler kämpfen mit Herausforderungen und erheben daher fünf zentrale Forderungen

„Die Automobilwirtschaft ist Schlüsselindustrie und Leitbranche in Österreich“, betonen der Arbeitskreis der Automobilimporteure, der WKÖ-Fachverband der Fahrzeugindustrie und das WKÖ-Bundesgremium Fahrzeughandel in ihrem gemeinsamen Positionspapier. Die Automobilwirtschaft entwickelt hochinnovative Technologien und Produkte, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu bewältigen und leistet als Leitbranche mit hoher Exportquote einen essenziellen Beitrag zum Wohlstand der Österreicher und Österreicherinnen. Das Auto ist für einen großen Teil der Bevölkerung unverzichtbarer Bestandteil des Alltags, 60 Prozent der Erwerbstätigen pendeln mit dem Auto zur Arbeit.

Um diese wichtigen Funktionen weiter erfüllen zu können, richtet die Automobilwirtschaft einen Appell an die künftige Bundesregierung. Schließlich sieht sich die Branche vor enormen Herausforderungen, die vom Umstieg auf alternative Antriebe bis hin zu neuen Vertriebskonzepten in einem sich verändernden Umfeld reichen. Im Mittelpunkt stehen dabei fünf zentrale Forderungen:

  • Investitionsanreize setzen – Wohlstand sicherstellen: Die Automobilwirtschaft ist ein mächtiger Wirtschafts- und Jobmotor, mehr als 350.000 Österreicher:innen sind direkt und indirekt in der Branche beschäftigt. Daher braucht es die Wiedereinführung einer Investitionsprämie, die alle Finanzierungsformen zulässt.
  • Review des Pkw-Flottenverbrauchs 2026: Die in den Pkw CO2-Flottenzielen festgelegte Review 2026 ist ein wichtiger weiterer Schritt, kommt jedoch zu spät. Die Review sollte daher vorverlegt werden und parallel dazu das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eröffnet werden. Es muss eine ergebnis- und technologieoffene Diskussion geführt werden. Auch muss eine ernsthafte Überprüfung der wichtigen Enabler durchgeführt werden (z. B. Ausbau der Ladeinfrastruktur, Marktanteil der E-Fahrzeuge, grüner Wasserstoff-Infrastruktur und dessen Nutzung in Fahrzeugen etc.). Auf Basis dieser Erkenntnisse müssen realistischere Ziele bei den CO2-Flottenzielen festgelegt werden.
  • Förderung von Transformation der Automobilindustrie in F&E und Produktion: Um sicherzustellen, dass auch die Antriebe und Fahrzeuge von morgen noch in Österreich produziert werden, sollte das bereits etablierte Förderprogramm für die Fahrzeugindustrie verlängert und auf Großbetriebe ausgeweitet werden.
  • Individuelle Mobilität darf nicht zum Luxusgut werden: Da insbesondere im ländlichen Raum viele Menschen auf das Auto angewiesen sind und Autofahrer:innen ohnehin schon zu einer steuerlich besonders hoch belasteten Gruppe gehören, ist von Steuererhöhungen im Pkw-Bereich abzusehen.
  • Förderung von emissionsfreien Antriebskonzepten: Hier braucht es eine Ankaufsförderung sowohl im gewerblichen Bereich als auch für Private, egal ob es sich um E-Mobilität oder Wasserstoff-Technologie handelt. Auch müssen Gebrauchtwagen in die Förderung einbezogen werden und die Lade- bzw. Tank-Infrastruktur massiv ausgebaut werden.

„Die Automobilwirtschaft trägt wesentlich zum Wohlstand und zur Lebensqualität in Österreich bei. Ein konstruktiver Dialog zwischen Politik und den betroffenen Wirtschaftszweigen ist essenziell, um die aktuelle Umbruchsphase proaktiv zu gestalten und in eine Win-win-Situation zu verwandeln“, unterstreichen der Vorsitzende des Arbeitskreises der Automobilimporteure, Günther Kerle, der stellvertretende Obmann des Fachverbands der Fahrzeugindustrie, Hansjörg Tutner sowie der Obmann des Bundesgremiums des Fahrzeughandels, Klaus Edelsbrunner, in ihrem gemeinsamen Appell an die künftige Bundesregierung.