„Die derzeitige Sachbezugsbefreiung für elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge ist ein zentrales Instrument der österreichischen Klima‑, Mobilitäts‑ und Standortpolitik. Eine Abschaffung oder Einschränkung dieser Regelung würde nicht nur den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität bremsen, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Österreich schaden“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure in Reaktion auf die von der Bundesregierung im Zuge der Sparmaßnahmen für das Doppelbudget 2027/2028 angekündigte Einführung eines Sachbezugs auf reine Elektrofahrzeuge.
Kerle betont, dass Elektrofahrzeuge im betrieblichen Einsatz einen messbaren Beitrag zur Reduktion von CO₂‑Emissionen, zur Verbesserung der Luftqualität und zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten würden. Dienstwagen wären dabei ein besonders wirksamer Hebel: Sie würden überdurchschnittlich oft genutzt werden und über den Gebrauchtwagenmarkt rasch in private Haushalte gelangen.
„Für Unternehmen ist die bestehende Regelung ein wichtiges Signal an Verlässlichkeit und Investitionssicherheit. Flottenentscheidungen werden langfristig getroffen – Änderungen bei steuerlichen Rahmenbedingungen führen zu Unsicherheit, verzögern Investitionen und schwächen die Innovationsdynamik. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von klaren, stabilen Anreizen beim Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge. Außerdem zahlen Unternehmen niedrigere Lohnnebenkosten, wenn das Fahrzeug bei der Einkommensberechnung keine Rolle spielt. Die Sachbezugsbefreiung ist oftmals ein langfristig zugesicherter Lohnbestandteil für Mitarbeiter und kein Privileg für wenige und ermöglicht den Zugang zu moderner, klimafreundlicher Mobilität. Dies entlastet Betriebe durch geringere Umwelt‑ und Folgekosten. Eine mögliche Abschaffung der derzeitigen Regelung bringt jedenfalls massive Unsicherheiten mit sich“.
Kerle verweist weiters darauf, dass der Rechnungshof bereits vor Jahren davor gewarnt habe, dass die Verfehlung der Klimaziele Österreich bis zu 9 Milliarden Euro kosten könne und eine Einführung des Sachbezugs auf Elektrofahrzeuge nicht dabei helfen würde, die Ziele zu erreichen. Außerdem trage die Elektromobilität einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern bei.
„Die Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge sollte daher nicht nur aufrecht erhalten, sondern als langfristiges Instrument der nachhaltigen Mobilitätspolitik verstanden werden. Wer den Wandel zu einer klimaneutralen Zukunft will, muss bewährte Anreize stärken – nicht abschaffen“, schloss Kerle.
