Nutzfahrzeugimporteure: NoVA-Einführung für Nfz trifft Unternehmen hart

Steuererhöhung für KMU – Fahrzeuge sind notwendige Betriebsmittel und kein Luxusgut – Mehrkosten im fünfstelligen Bereich und ohne Möglichkeit auf Alternativen zuzugreifen – Maßnahme ökologisch und wirtschaftlich kontraproduktiv

Wien (OTS) „Mit der Neu-Einführung der NoVA für leichte Nutzfahrzeuge hat die Bundesregierung die Unternehmen mit einer unerwarteten Belastung überrascht. Als wären die Umstände für die Wirtschaft momentan nicht schwierig genug – neue Steuern sind das letzte, was die von der Covid19-Krise gebeutelten Unternehmen jetzt brauchen“, stellt Mag. Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, klar. Am Samstag, dem 21.11.2020, hat die Bundesregierung überraschend angekündigt, die NoVA mit 1. Juli 2021 umzugestalten, ohne Begutachtungsphase und ohne jeglichen Dialog mit den betroffenen Branchen zu führen.

Neue NoVA trifft vorrangig KMU

Erstmalig wird die NoVA, die ursprünglich als „Luxussteuer“ eingeführt wurde, nun auch für leichte Nutzfahrzeuge (N1 bis 3,5 t) fällig. Dabei handelt es sich in erster Linie um Fahrzeuge, die insbesondere von Unternehmen als Betriebsmittel eingesetzt werden und keinesfalls ein Luxusgut darstellen, wie Kastenwägen, Pritschenfahrzeuge etc.  „Die neu eingeführte NoVA trifft die Kleintransporteure, Gewerbetreibenden, Handwerker, Zustell- und Handelsbetriebe. Auch Auslieferungen an Lebensmittelketten mit Transportern wird sich beispielsweise durch die neue Steuer verteuern. Der Sinn dahinter, zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Steuer einzuführen, die Klein- und Mittelbetriebe massiv zusätzlich finanziell belastet, erschließt sich uns überhaupt nicht“, so Weinberger. Zu befürchten ist, dass diese Erhöhungen an die Endkonsumenten weitergegeben werden.

Mehrkosten im 5-stelligen-Bereich

Um zu veranschaulichen, was die Einführung der NoVA bei N1 in der Realität bedeutet, nachstehend Beispiele von in der Praxis häufig eingesetzten leichten Nutzfahrzeugen.

Fiat Ducato Fahrgestell L4 35 Maxi Doppelkabine Dreiseitenkipper 2.3 Multijet 180

NoVA 2020     € 0,00

NoVA 2021     € 14.553,70

NoVA 2024     € 21.281,80

Iveco Daily 35S16 A8 Kastenwagen 1900/3520L

NoVA 2020     € 0,00

NoVA 2021     € 8.096,60

NoVA 2024     € 13.463,60

MAN TGE 3.180 4×4 AQ

NoVA 2020     € 0,00

NoVA 2021     € 13.473,00

NoVA 2024     € 24.255,00

Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagen 314 CDI Hochdach, lang

NoVA 2020     € 0,00

NoVA 2021     € 11.200,00

NoVA 2024     € 17.026,00

VW Crafter DoKa-Pritsche

NoVA 2020     € 0,00

NoVA 2021     € 11.420,80

NoVA 2024     € 17.348,20

Maßnahme auch ökologisch fragwürdig

„Dass ein Großteil der Gewerbetreibenden diese Mehrkosten nicht stemmen kann, vor allem nicht inmitten der Covid19-Krise, ist selbsterklärend. Anstatt in saubere und moderne Neufahrzeuge zu investieren, werden infolgedessen Fahrzeuge mit einer älteren Abgasnorm einfach länger gefahren“, stellt Weinberger klar. Die NoVA hat grundsätzlich keine ökologische Hebelwirkung, da sie nicht den Verbrauch, sondern nur den Besitz bzw. die Anschaffung besteuert.

Maßnahme trifft die falschen und kommt zu früh – KMU in der Falle: keine Möglichkeit auf Alternativen zuzugreifen

„Dass Fahrzeuge mit einem Emissionswert von Null von der NoVA ausgenommen sind, ist im Nutzfahrzeugbereich noch nicht relevant. Grundsätzlich müssen auch im Nfz-Bereich strenge CO2-Ziele erreicht werden und die Hersteller setzen alles daran, immer sparsamere und emissionsärmere Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Dennoch ist die Situation bei den Nutzfahrzeugen speziell, da Kunden nicht einfach auf kleinere, elektrifizierte und steuerbevorzugte Fahrzeuge umsteigen können, um ihre Bedürfnisse zu decken. Es kommt also zu einer massiven Mehrbelastung, ohne die Möglichkeit, auf Alternativen zuzugreifen. Aus diesem Grund ist die Maßnahme einfach inakzeptabel: es trifft die falschen und kommt aufgrund der Tatsache, dass es im N1-Bereich die elektrischen Alternativen am Markt noch nicht gibt, zu früh. Wir appellieren daher an die Regierungsparteien, diese Maßnahme noch einmal zu überprüfen“, so Weinberger abschließend.

Bei der Fahrzeugklasse N1 handelt es sich um die zweitgrößte Fahrzeugklasse in Österreich nach den Pkw (M1). Sie umfasst zehn Mal mehr Fahrzeuge wie die mittleren und schweren Lkw zusammen (N2, N3). Im Gesamtjahr 2019 wurden 43.425 Fahrzeuge der Klasse N1 zugelassen, das entspricht zehn Prozent der Gesamt-Kfz-Neuzulassungen.

Der Ausschuss der Nutzfahrzeuge befasst sich mit den besonderen Anliegen der Nutzfahrzeugbranche (ab 3,5 t) in Österreich und ist im Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung (IV) angesiedelt. Mitglieder sind die führenden Vertreter der Lkw- und Omnibusmarken DAF, IVECO, Mercedes-Benz, MAN, Renault Trucks, Scania, Tatra sowie Volvo Trucks.

Automobilimporteure: E-Mobilitätsförderung wird 2021 fortgesetzt

Förderung von E-Mobilität in jetziger Phase wesentlich – bis zu 5.000,- für BEV und 2.500,- für PHEV – PHEV als sinnvolle Brückentechnologie – Maßnahme von NoVA-Erhöhung getrübt

Wien (OTS) „Die Elektromobilität wird ein wichtiger Teil der „Mobilität der Zukunft“ sein. Die Neuzulassungen von elektrifizierten Fahrzeugen steigen konstant, bewegen sich jedoch weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Förderungen sind in dieser Phase entscheidend, um den Marktdurchbruch voranzutreiben. Daher freut es uns, dass eine Einigung gelungen ist und die erfolgreiche E-Mobilitätsförderung – eine gemeinsame Aktion des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) und der österreichischen Automobilimporteure – auch im Jahr 2021 weitergeführt wird“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Aufgrund der strengen EU-CO2-Klimaziele ist es für die Hersteller wesentlich, rasch eine große Anzahl an elektrifizierten Fahrzeugen auf die Straße zu bringen. Denn nur so ist es überhaupt möglich, den vorgeschriebenen Flottendurchschnitt von 95 g CO2/km, der heuer erstmals schlagend wird, zu erreichen.

Konkret wird 2021 für Private die Anschaffung eines reinen Elektroautos (BEV) weiterhin mit € 5.000,- und die eines Plug-in-Hybrids mit € 2.500,- gefördert. Bei den Betrieben wurde die öffentliche Förderung reduziert, sodass die reinen Elektroautos (BEV) mit € 4.000,- und die Plug-in-Hybride mit € 2.000,- gefördert werden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist unter anderem eine rein elektrische Mindestreichweite von 50 km. Neu ist, dass nun auch für Private eine Wertgrenze von € 60.000,- gilt. Darüber hinaus wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur und der Umstieg auf E-Nutzfahrzeuge äußerst attraktiv gefördert.

PHEV führen Kunden an neue Technologie heran

„Besonders Plug-in-Hybride haben sich in letzter Zeit immer mehr als sinnvolle Brückentechnologie etabliert“, so Kerle: „Es ist daher wichtig, dass PHEV auch weiterhin gefördert werden. PHEV können die Stärken des batterieelektrischen Motors auf kurzen Strecken, beispielsweise in der Stadt, ausspielen – auf Langstrecken kommt ein effizienter Verbrennungsmotor zum Einsatz. Durch PHEV kann eine größere Anzahl an Menschen – nämlich auch jene, für die ein rein elektrisches Fahrzeug derzeit keine Option darstellt – an die Technologie herangeführt werden.“

Bitterer Beigeschmack durch NoVA-Erhöhung

Getrübt wird die Freude über die Förderung von der vor einer Woche überraschend angekündigten Erhöhung der NoVA. „Dabei handelt es sich um eine Steuererhöhung quer über alle Fahrzeugklassen hinweg und nicht um eine Spreizung nach ökologischen Gesichtspunkten. Die Anschaffung eines innovativen, effizienten Neuwagens zu bestrafen, ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Verbrauch und CO2-Ausstoß im Alltag, ist überholt und hat nichts mit einer ökologischen Förderung zu tun. Darüber hinaus führt die Steuererhöhung dazu, dass ältere Fahrzeuge länger gefahren werden, was aus ökologischer Perspektive kontraproduktiv ist. Es ist schade, dass nach der sinnvollen Maßnahme der E-Mobilitätsförderung nun die NoVA-Erhöhung einem Umstieg auf grundsätzlich saubere Fahrzeuge der neuesten Abgasklasse entgegenwirkt. Der ökologische Effekt ist nicht erkennbar“, so Kerle.

Insbesondere auch bei den Fahrzeugen der Klasse N1 zeige sich, wie fragwürdig die Maßnahme sei. Denn erstmalig wird die NoVA auch für leichte Nutzfahrzeuge fällig. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kastenwägen, Pritschenfahrzeuge etc. und somit um alternativlose Betriebsmittel für Unternehmen. „Wenn inmitten der Covid19-Krise insbesondere Klein- und Mittelbetriebe massiv finanziell belastet werden, sollte die Sinnhaftigkeit der Maßnahme dringend in Frage gestellt werden“, so Kerle.

E-Neuzulassungen bei 5,1 %

Insgesamt wurden zwischen Jänner und Oktober 2020 10.520 reine E-Autos zugelassen, das entspricht einem Anteil von 5,1 Prozent an den Gesamtzulassungen. Über 38.000 E-Autos sind derzeit auf Österreichs Straßen unterwegs, der Anteil am Gesamt-Pkw-Bestand von 5,08 Mio. beläuft sich entsprechend auf 0,8 Prozent. Darüber hinaus wurden in den ersten zehn Monaten 5.479 Plug-in-Hybride in Österreich zugelassen.

Automobilimporteure: Unverständnis für Vorgehensweise bei NoVA

Steuererhöhungen durch die Hintertür – ohne Einbindung der betroffenen Branche – ohne Begutachtungsphase – Automobilimporteure kritisieren Vorgehensweise

Wien (OTS) „Die Automobilwirtschaft bekennt sich zu den Klimazielen und befürwortet eine Ökologisierung des Steuersystems. Wir sprechen uns für sinnvolle, realistisch umsetzbare und sozial- als auch wirtschaftsverträgliche Maßnahmen aus. Was jetzt allerdings passiert, ist der Versuch, Steuererhöhungen zu einem überraschenden Zeitpunkt inmitten des Lockdowns, ohne Begutachtung und ohne Einbindung der Automobilwirtschaft durchzubringen. Wir erkennen in dem nun vorliegenden Antrag auch keine wie bisher immer angekündigte Spreizung der NoVA nach ökologischen Gesichtspunkten, sondern nach Erstanalyse eine de facto Steuererhöhung quer über alle Fahrzeugklassen“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, über die heute, Samstag, angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung entsetzt. Dass inmitten eines Lockdowns Maßnahmen durch die Hintertür beschlossen würden, die noch einmal Verschärfungen bringen und zwar für eine Branche, die ohnehin bereits am Boden liege, lasse an Sensibilität und Wertschätzung der Automobilwirtschaft gegenüber vermissen und sei für die Branche nicht nachvollziehbar.

Zwtl.: Maßnahmenbündelung wäre sinnvoll

Derartige Umstellungen, wie sie etwa Änderungen bei der NoVA erfordern, sind mit einem enormen organisatorischen, finanziellen und technischen Aufwand verbunden. Erst heuer, 2020, wurden bereits sämtliche automotive Steuern ökologisiert: die NoVA mit 1. Jänner, die Sachbezugsregelung mit 1. April und die motorbezogene Versicherungssteuer mit 1. Oktober 2020. All diese Steuern wurden dahingehend angepasst, dass emissionsarmes Verhalten begünstigt und ein hoher Emissionsausstoß verteuert wird. Darüber hinaus wurden sowohl die NoVA als auch die Sachbezugsregelung so ausgestaltet, dass die CO2-Grenzen für den begünstigten Steuersatz um jährlich 3 Gramm sinken, beginnend ab 2021. So werden die Steuern automatisiert ökologisiert, auch über 2020 hinaus.

Aber damit nicht genug: Nach 2020 und 2021 sind mit der geplanten Einführung einer CO2-Besteuerung im Jahr 2022 bereits erneut maßgebliche Veränderungen geplant. „Sinn hätte gemacht, dass alle diese im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im großen Projekt der CO2-Besteuerung 2022 Aufnahme gefunden hätten, anstatt einseitig eine Änderung der NoVA zur absoluten Unzeit umzusetzen, ohne Begutachtung und ohne die betreffende Branche miteinzubeziehen oder über die Inhalte zu informieren“, so Kerle abschließend.