Automobilimporteure begrüßen Anpassung der NoVA

Änderungen bei NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer wichtig und richtig – Sachbezugsregelung ebenfalls so rasch wie möglich anpassen

Wien (OTS) „Wir begrüßen die gestern im Nationalrat beschlossene, großteils aufkommensneutrale Anpassung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Damit konnte noch rechtzeitig verhindert werden, dass sich Fahrzeuge ab 1. Jänner 2020 massiv verteuern“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, über die gestern, Donnerstag, vom Nationalrat beschlossenen Anpassungen im Rahmen der Steuerreform erfreut. Die Änderung der Formeln wurde aufgrund der Umstellung auf ein neues Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der offiziellen Verbrauchswerte von Pkw notwendig.

„Wichtig ist nun, parallel dazu auch die Sachbezugsregelung so rasch wie möglich an das neue Messverfahren anzupassen“, fordert Kerle. Denn die Problematik ist in diesem Fall dieselbe: Auch hier werden die offiziellen Verbrauchswerte, die durch das neue Messverfahren am Papier höher ausfallen, als Basis zur Berechnung des zu leistenden Sachbezuges herangezogen. „Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau ist sowohl für die österreichische Automobilwirtschaft als auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer wesentlich“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure: Notwendige Anpassung der automotiven Steuern auf den Weg bringen

Wien (OTS) In der morgigen Sitzung des Budgetausschusses soll der nächste wichtige Schritt in Richtung Umgestaltung der NoVA und motorbezogenen Versicherungssteuer getan werden. „Wir begrüßen diese geplanten Formel-Anpassungen, die sich aus der Umstellung auf das neue Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der Verbrauchswerte von Pkw ergeben. Denn ohne Anpassung würde sich bspw. die NoVA ab 2020 durchschnittlich verdoppeln, was eine drastische Steuererhöhung für die breite Masse bedeuten würde“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Der Entwurf sieht jeweils eine Formelanpassung an die neuen Verbrauchsangaben sowie einen stärkeren Fokus auf den Faktor CO2 vor.

Es sei wichtig, Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau beim Neuwagenkauf zu gewährleisten. „Dem allerdings wirkt wiederum die geplante Steuererhöhungsautomatik entgegen. Denn diese sieht vor, dass sowohl die NoVA als auch die motorbezogene Versicherungssteuer jährlich für neuzugelassene Pkw steigen sollen, was denselben Pkw-Kauf innerhalb von wenigen Monaten verteuern würde. Dieser Tatsache sollte sich der Budgetausschuss morgen dringend noch einmal annehmen. Denn die Autofahrerinnen und Autofahrer haben die Grenze der finanziellen Belastbarkeit bereits jetzt erreicht“, so Kerle und fügt abschließend hinzu: „Nach den notwendigen Adaptierungen bei der NoVA und motorbezogenen Versicherungssteuer muss anschließend auch die Sachbezugsregelung wie geplant angepasst werden, da die Problematik in diesem Fall seit der Umstellung auf WLTP dieselbe ist.“

Nutzfahrzeugimporteure weisen auf Risiko bei vorzeitiger Einführung von Abbiegeassistenten hin

Wien (OTS) „Die Sicherheit im Straßenverkehr hat auch für die Lkw-Hersteller höchste Priorität, weshalb laufend Systeme entwickelt werden, welche der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen. Jedoch warnen wir vor einer verpflichtenden Einführung von Assistenzsystemen, da Nachrüstlösungen derzeit oftmals noch nicht ausreichend von den Herstellern erprobt und vollständig freigegeben wurden“, so Mag. Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure als Reaktion auf das von den Wiener „Grünen“ in Aussicht gestellte Fahrverbot für Lkw ohne Abbiegeassistenten ab 2020 in Wien.

„Zahlreiche Kunden lassen bereits heute freiwillig Abbiegeassistenten in ihre Fahrzeuge einbauen. Qualität und Funktionalität der am freien Markt verfügbaren Nachrüstsysteme sind dabei aber mangels einer einheitlichen gesetzlichen Norm sehr unterschiedlich. Bei einer verpflichtenden Einführung möchten wir darauf hinweisen, dass die meisten Systeme von den Herstellern noch nicht ausreichend getestet werden konnten und daher die Funktion im Fahrzeugbetrieb nicht garantiert werden kann. Die Erprobung von Fahrassistenzsystemen erfordert einen umfangreichen Praxiseinsatz über einen langen Zeitraum, damit ihre Funktion in sämtlichen Situationen sichergestellt werden kann. Erst danach können wir die Assistenzsysteme freigeben und damit auch die volle Verantwortung sowie Gewährleistung übernehmen“, stellt Weinberger klar.

Bewusstsein stärken

„Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient und entsprechend auch die Einführung von Abbiegeassistenzsystemen, wie sie die EU-Gesetzgebung vorsieht. Die technische Definition wird derzeit auf Basis einer umfassenden UN-ECE-Regelung erarbeitet“, so Weinberger.

Mindestens genauso wichtig wie wirkungsvoll sei aber der Faktor Bewusstseinsbildung. „Gemeinsam mit den Transporteuren, ÖAMTC, ARBÖ und den Fahrschulen führen wir beispielsweise Aktionen für Schulkinder durch, um ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein zu trainieren. Derartige Initiativen, welche alle Verkehrsteilnehmer, sowohl Lkw- und Busfahrer, als auch Fußgänger und Radfahrer, sowie die Politik miteinschließen, sollten stärker fokussiert werden“, fordert Weinberger abschließend.