Automobilimporteure zum neuen Abgastest WLTP

Autoindustrie begrüßt neues Verfahren – Längere Lieferzeiten, schwierige Preisangaben und höhere NoVA durch überhastete Einführung

Wien (OTS) Wie bekannt, gilt ab 1. September der neue Abgastest WLTP zur Ermittlung der offiziellen Verbrauchswerte von Pkw. WLTP löst den alten Messzyklus NEFZ ab und soll dazu dienen, realitätsnähere Verbrauchsangaben zu liefern. „Die Autoindustrie ist gut für die Umstellung gerüstet und begrüßt das neue, realitätsnähere Messverfahren WLTP. Dennoch gilt es insbesondere aufgrund der überhasteten Einführung – natürliche Produktionszyklen und Planbarkeit für die Hersteller wurden von der EU-Kommission bei der Regulierung nicht ausreichend bzw. erst sehr spät berücksichtigt – einige Punkte zu beachten“, so der Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, Günther Kerle.

Längere Lieferzeiten, schwierige Preisangaben

Zum einen komme es derzeit bei vielen Herstellern zu außergewöhnlich langen Lieferzeiten. „Alle Modelle müssen neu geprüft werden, inklusive allen einzelnen Modellvarianten, die sich aufgrund diverser Ausstattungs-, Motorisierungsmöglichkeiten etc. unterscheiden“, so Kerle. Die Zertifizierung erfolgt nicht bei den Herstellern selbst, sondern bei zertifizierten Instituten – so gut wie alle Prüfstände sind auf lange Zeit ausgelastet.

Kerle weiter: „Das neue Messverfahren WLTP berücksichtigt all diese Zusatzoptionen, dadurch fällt auch die NoVA (Normverbrauchsabgabe) für jedes Fahrzeug individuell aus. Da nicht alle Modelle rechtzeitig geprüft werden können, ist es dem Händler teilweise nicht einmal möglich, dem Kunden derzeit den endgültigen Kaufpreis mitzuteilen.“ Die NoVA wird bei der Erstzulassung fällig und auf Basis der CO2-Emissionen berechnet, die direkt an den Verbrauch gekoppelt sind.

Wie bereits mehrfach thematisiert, wird zudem die NoVA durch den realitätsnäheren Messzyklus deutlich höher ausfallen als bisher – der Kaufpreis eines Neuwagens wird im Durchschnitt bereits ab September um mehrere hundert Euro steigen. Dabei hat sich beim tatsächlichen Fahrzeug nichts geändert, die Erhöhung ist rein auf die neuen Messparameter im Rahmen des WLTP-Messverfahrens zurückzuführen.

„Grundsätzlich sollten die automotiven Steuern, wie sie derzeit existieren und vielseits veraltet sind, einer Prüfung unterzogen werden. Wie bereits mehrfach gefordert, wäre es vernünftig, die künftige Besteuerung vermehrt von den Faktoren Nutzung und Verbrauch anstatt von Besitz und Leistung abhängig zu machen“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure: Höhere NoVA ab September

Wien (OTS) – Wie bereits bekannt, wird der Neuwagenkauf ab September teurer. Allerdings steigen nicht die Pkw-Preise, sondern die NoVA (Normverbrauchsabgabe), die bei der Neuzulassung fällig wird. Hintergrund dafür ist der neue Abgastest WLTP, der ab September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw gilt. „Es ist davon auszugehen, dass die NoVA durchwegs um mehrere Prozentpunkte steigt – der Neuwagenkauf kann dadurch deutlich teurer werden. Obwohl wir diese Problematik seit Monaten mit den betreffenden Ministerien besprechen, ist es bis dato nicht gelungen, bereits ab September zu einer aufkommensneutralen Lösung zu gelangen“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Dies liege auch daran, dass viele Details zum neuen Messzyklus und insbesondere zur Rückrechnung erst spät kommuniziert wurden.

Realitätsnähere Verbrauchsangaben durch WLTP

Bekanntlich werden ab 1. September 2018 die Verbrauchswerte aller neuzugelassenen Pkw anhand eines neuen Abgastests ermittelt. Dieser sogenannte WLTP-Zyklus löst den alten Fahrzyklus NEFZ ab und soll realitätsnähere Verbrauchsangaben liefern. „Das bedeutet, dass die Verbrauchsangaben inkl. CO2-Werte ab September deutlich höher ausfallen, ohne dass sich beim tatsächlichen Verbrauch etwas ändert, sondern rein aufgrund der neuen Parameter hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen“, so Kerle.

Besonders heikel: Im Unterschied zu anderen EU-Ländern basiert in Österreich die NoVA auf diesen offiziellen Angaben. „Wir haben diese Problematik bereits früh erkannt und eine Zusage des BMF erhalten, wonach die NoVA sowie die Sachbezugs-Grenze vorerst und zumindest bis Ende 2019 noch auf Basis der „alten“ NEFZ-Werte berechnet wird. Jedoch wird ab 1. September 2018 nur noch nach dem WLTP-Zyklus gemessen und die Rückrechnung auf NEFZ-Werte erfolgt mit einem von der Europäischen Kommission generierten Tool. „Das Problem dabei ist, dass es durch die Ungenauigkeit des festgelegten Berechnungstools bereits bei der Rückrechnung zu deutlich höheren Verbrauchsangaben kommen wird. Zusammengefasst: Die NoVA für Pkw steigt bereits ab dem kommenden Monat erheblich“, so Kerle.

Automotive Besteuerung Prüfung unterziehen

Da es sich dabei um eine – wenn auch nicht bewusst herbeigeführte – Massensteuererhöhung handelt, sei es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln. „Es wäre vernünftig, die künftige Besteuerung vermehrt von den Faktoren Nutzung und Verbrauch anstatt von Besitz und Leistung abhängig zu machen und die automotiven Steuern, wie sie derzeit existieren und vielseits veraltet sind, einer Prüfung zu unterziehen“.